11.06.2013 09:29

Seit getsern habe ich noch eine Nachbarn der hier nachts rumkraklet und seinGemächt in Richtung des von gagern Gymnasiums zeigt. (Für ein Fto war es zu dunkel). Von einem Fenster aus eines höher und dann rechts vom bisherigen.


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11.06.2013 12:39

http://www.ifhv.rub.de/documents/huvi/selectedarticles/4-2012-mehring.pdf

http://www.drk.de/ueber-uns/auftrag/humanitaeres-voelkerrecht/publikationen.html#c7210

http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19490187/201111020000/0.518.42.pdf


Bundesrepublik Deutschland, Rechtsstaat

nach den Maßgaben von Art. 19 Abs. 4 GG (Rechtsweggarantie) i.V.m. Art. 20 Abs. 4 GG (Widerstandrecht) vorläufig wegen der Wahlmanipulationen durch Melderegisterfälschung du Abstammungsfälschung der Regierungen Schröder, Merkel bis zu baldigst durchzuführenden Neuwahlen zur Bestimmung einer Übergangsregierung


vorläufig in diesem Verfahren vertreten durch


Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.
Deutschland
Mobil: +49 (0)174 3639226
EMail:
maximilian@baehring.at

erstattet hiermit

per Fax: (+31) 070 / 515 85 55

 

beim

 

Internationaler Strafgerichtshof
Maanweg 174
2516 AB Den Haag
Niederlande

Frankfurt a.M., 11. Juni 2013

 

Pet-A-17-99-0103-021171 beim deutschen Bundestag, Berlin!

Strafanzeige eines Kriegsverbrechens / Strafanzeige wegen des Herbeiführens eines Angriffskrieges nach den Vorgaben deutschen nationalen Rechtes.

 

Bewaffnete Kräfte der deutschen Sicherheitsbehörden haben, um die oben genannte und beigefügte Kriegserklärung (auch in Schriftform und dann vom 01. April 2012) wissend, am 23. Mai 2013 einen kriegerischen Angriff gegen den unbewaffneten deutschen Widerstand DURCHGEFÜHRT, der allein für die Einhaltung der Menschenrechte seitens der Bundes-gesetzgebung mit den mitteln des passiven Widerstandes verteidigend tätig ist. Es gab Verletzte. Es wurden Gefangene gemacht die als kriegsgefangen einzustufen sind. Der Widerstand ist legitimiert nach Art 20 Abs 4, weil er sich darauf beruft Verfassung und Menschenrechte zu verteidigen, auch gegen diese brechende Beamte und Politiker. Als ?kalter? Verteidigungskrieg ohne aktive Kampfhandlungen ist er so ausdrücklich erlaubt.

Diese Krieggefangenen wurden entgegen der Maßgaben der Genfer Konvention behandelt und hierbei in Gefahr einer Gesundheitsschädigung gebracht. Allein das ist schon genug für ein Kriegsverbrechen. Die Rechtsposition des Widerstandes ist  auf den Punkt gebracht daß korrupte ? also das Gesetz willkürlich beugende, mißbrauchende und brechende - Beamte durch die Aufnahme von Kampfhandlungen sozusagen als dem Rechtsaat feindliche Freischärler/Miliz die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich relevant territorial angegriffen haben. Weiters entnehmen Sie den am 10. Juni bei der Staatsaawalstchaft und General-staatsanwltschaft Frankfurt a.M. eingereichten Strafanzeigen wegen Polizeibrutalität für den 23. Mai 2013 und den 13. Juli 2012.

 

Mit freundlichem Gruß

(Maximilian Bähring)


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