01.06.2014 05:00

Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a.M.
Mobil:    +49 (0)176 65605075 o(de)r +49 (0)174 3639226
Fax:    +49 (0)69 67831634
EMail: maximilian@baehring.at
http://www.maximilian.baehring.at

http://www.buvriek.baehring.at
http://www.take-ca.re
http://www.reiki-direkt.de/huessner/
http://www.nazis.dynip.name



Maximilian Bähring  Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.


vorab per Fax: +49 (0)69 / 1367-2100

Herrn     Oberstaatsanwalt
Dr. König                mittels
Generalstaatsanwalstchaft
Zeil 42

D-60313 Frankfurt a.M.



Frankfurt a.M., den 01. Juni 2014



(etait) actualisé - L?etat c?est moi!

Hallo Herr Dr. König,

weil ich angewiesen bin zu sparen und deshalb meinen Telefontarif und -anbieter wechsele weise ich sicherheitshalebr darauf hin daß ich vornehmlich unter der Nummer 0176/65005075 erreichbar bin.

 

Deshalb habe ich auch den Hinweis an einem Briefkasten in welchem ich bitte Besuche vorher (am besten per Email) anzukündigen um auf Mißverständnissen resultierenden Verletzungen wie am 23. Mai 2013 zu vermeiden dementrprechend aktualisiert.

Am 22. Mai 2014 hatte ich dem Hausverbot des deshalb ? Strafvereitlung durch Verweigerung der Entgegenhame von Strafanzeigen - angezeigten Amtsgerichtsräsidenten, dem Hausverbot in Amts- und Landgericht Frankfurt a.M. und dem von Michael Korwisi erteilten Hausverbot im Rathaus Bad Homburg v.d. Höhe ? insbesonder als aufständsiche Bürgekriegspartei des wegen der Menschen-rechtsverletzungen der Regierungen Schröder und Merkel notwendig ewordenen Widerstandsfalles / Verfassungsnotstandes nach den Maßgaben Artikel 20 Absatz 4 Grundgestez den ich für mich reklamiere ? eines entgegengesetzt.

 
Gru&SZlig;
 
 (Maximilian Bähring)


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01.06.2014 05:09


Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt/Main
Rechtsstaat Deutschland

Petitionsausschuß
Deutscher Bundestag
Platz der Repulik 1
11011 Berlin
Schurkenstaat Deutschland
Fax: 030/227 36053
14.04.2012

Pet A-17-99-1030-021771
ERKLÄRUNG (antifiskalischen) BÜRGERKRIEGes
Faxschreiben vom 01. April 2012 ? kein Scherz -

Hier habe ich mich inzwischen an den wohl für die Sache
zuständigen Verteidigungsausschuß gewandt.

DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND HAT SICH GLEICH
MEHRFACH GEWEIGERT IHREN UREIGENSTEN PLFICHTEN ?

DEM SCHAFFEN VON RECHT

sowohl als Gesetz, als auch in Form an diese Gesetze gebundener
Urteile (in beiden Fällen entstehen durch Verzögerungen Schäden
in Form der Entstehung fälschlicherweise angenommener
Gewohnheits-UN-Rechte)

UND DESSEN DURCHSETZUNG

(angekündigte Verweigerung gefertigte Urteile zu vollstrecken
[Polizeibeamter im März 2006 ?da dürfen Sie mich zitieren?])

NACHZUKOMMEN.

Dieser GIPFEL an SEXISTISCHER Unverschämtheit und MENSCHEN
VERACHTUNG der GLEICHBERECHTIGUNG (wenn auch nur
vermeintlich)  des LEBENS BEHINDERTER (wie bei den NAZIS)  ist
eine solch MASSIVE

VERLETZUNG DES RECHTSSTAATSPRINZIPS

DAß DEN FUNKTIONSTRÄGERN DES STAATES

DAS GEWALTMONOPOL nach den Maßgaben des
Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz ZU ENTZIEHEN WAR.

Grûß

MAXIMILIAN BÄHRING


~~~


Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt/Main
Rechtsstaat Deutschland

Petitionsausschuß
- mit Zustellmangel via
Verteidigungssausschuß -
Deutscher Bundestag
Platz der Repulik 1
11011 Berlin
Schurkenstaat Deutschland
Fax: 030/227 36005
15.04.2012

Pet A-17-99-1030-021771

Neureglung des § 1626a BGB

BVerfG-Urteil  1 BvR 420/09  vom 21.07.2010
nach EGMR-Urteil 22028/04 vom 03.12.2009
seit über 2 (in Worten: zwei) Jahren überfällig

§ 1626a BGB gemeinsames Sorgerecht unverheirateter

1.    Unverheiratete haben Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht.

2.    Väter - und nur diese, denn sie wissen im Zweifelsfall nichts von
ihrem ?Vaterglück?  - können gegenüber Jugendamt oder Gericht
eine ? formlose - Erklärung abgeben so Sie die gemeinsame Sorge
nicht ausüben wollen.

Im Unterhaltsrecht sind zudem Regelungen zu finden nach denen Väter,
welche die Erziehung mittels geteiltem Sorgerecht zeitanteilig übernehmen wollen ? die Bereitschaft, nicht was die Mütter und deren Anwälte in der Realität zu verhindern wissen, zählt - aufgrund dieser Bereitschaft zur Eigenleistung der Erziehung von Unterhaltspflichten als Verdienstausfallentschädigung für mütterliche Fremdleistung vollständig zu befreien sind.

Ist das Kind 3½ Tage die Woche bei mir und wird versorgt, wozu soll ich
der Ex Verdienstausfall für Erziehungsarbeit/-zeit zahlen. Wenn ich schon ?Personal? bezahle soll, dann bezahle ich welches das nicht zickt und mit dem ich nicht herumstreiten muß. Also keinen arbeitsrechtlichen Vorteil allein dafür irgendwannmal miteinander ?geschnaggserlt? zu haben.

Hinsichtlich Steuern und Abgaben sind biologische Väter Ehemännern vollständig gleichzustellen. Das in der Diskussion sogenannte
?Elternsplitting?.

Grûß

MAXIMILIAN BÄHRING


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