15.05.2014 10:44

Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.
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Maximilian Bähring  Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt  a.M.


vorab per Fax: 069/1367-2100

Herrn     Oberstaatsanwalt
Dr. König               mittels
Generalstaatsanwaltschaft
Zeil 42

D-60313 Frankfurt a.M.




Frankfurt a.M., den 15. Mai 2014


Ihnen in Kopie überlassenes Schreiben an meinen Rechtsanwalt Stefan Bonn vom 14. Mai 2014!
Strafanzeige wegen des Versuches der Generierung unnötiger Inkassogebühren

Sehr geehrter Herr Dr. König,

Führen sie ein Haushaltsbuch? In dem Sie über alle Einnahmen und Ausgaben Buch führen? Nein?
Nun, ich verrechne auch nicht jede 10 Cent die ich für einen Kaugummi ausgebe. Und findige Inkasso-unternehmer Unternehmen der Finanz-Verleumdungsindustrie haben nun eine Möglichkeit gefunden ganz viel ?Kleinvieh-Mist?-Inkasso-Aufträge zu ergattern an denen sie sich eien goldene / gepuderte Nase verdienen. Auf meiner Meinung nach kriminelle Art und Weise, und das geht so: Ich biete EC-Kartenzahlungen auch dann an wenn mein EC-Cash Terminal offline ist, also keine Verbindung zum Bankrechner aufbauen kann. Bei jeder online-Verbindung kann ich ja abfragen ob noch genügend Geld auf dem Käufer-Konto ist um dem Verkäufer den Betrag gutzuschreiben. Ist es bei einem durchschnittlichen oder schlimmer noch sanktionierten H(artz)IV-Empfänger Monatsende dann ist meist wirklich und in Echt gar kein Geld mehr vorhanden auf dem Konto. Und überziehen dürfen die es auch nicht. Überziehungskredite gewährt die Bank allenfalls wenn auf einem Guthabenkonto zu jedem Quartalsabschluß die Bankgebühren fällig werden, dann rauscht auch ein auf Guthabenbasis geführtes pfändungsfreies Sozialleistungskonto gerne mal ins Minus. Zurück zu unserem Sozialfall. Dieser geht nun am 20. eines Monats einkaufen und versucht mit Karte zu bezahlen, hat aber auch noch Bargeld dabei. Obgleich der Kontostand bei der Bank gerade auf 5,00 ?uro Guthaben steht erlaubt das Terminal die Zahlung von 5,01 ?uro. Mit dem 10 ?uro Schein den der H(artz)IV Empfänger neben der EC-Karte auch noch in der Tasche hat hätte er also auf jeden Fall bezahlen können, wenn das Terminal die Kartenzahlung nicht freigegegeben hätte. Das wird jetzt wichtig, denn die Kartenzahlung ?bounct? ja drei oder vier Tage später, sie kommt also zurück weil nicht genügend Deckung vorhanden ist. Und dann wollen irgendwelche Inkassobüros saftige Gebühren von weit über 10 ?uro dafür eine Forderung nochmals abzubuchen. Obgleich das Verschulden bei der fehlerhaften Freigabe eines Betrages der gar nicht auf dem Konto ist seitens der Bank liegt. Ist das Betrug zugunsten der Inkassobranche die von sowas lebt? Nehemn wir noch einen zweiten Fall. Hier bucht mein Handy-Telefonie-Anbieter Fonic für sein Prepaid Guthaben ? wenn man das mit SMS/im Internet bestellt ? die ?Aufladung? des Guthabens vom Bankkonto ab. Man macht solch eine Aufladung zum Monatsanfang und wenn man Pech hat kommt es aber erst Ende des Monats zur Valuta also erst nach Tagen wird das Konto wirklich belastet. Auch hier gilt: Die Bank hat die Lastschrift erstmal erlaubt, dann gewartet bis kein Geld mehr auf dem Konto ist und dann erst die Lastschrift wertgestellt. Die Bank, welche ja definitiv wissen mußte daß noch ein bestimmter Geld-betrag abgebucht wird, hat einfach trotzdem noch wohlwissend zukünftiger Belastung durch die zurückgehaltene Lastschrift noch andere Auszahlungen vorgenommen um dann die Latschrift nachträglich wegen mangelnder Deckung zurückzugeben. Ich führe keine ?zweiten? Bücher wie ein mafiöser Wettbürobuchmacher,  ich überlasse das Verzeichnen von Gut- und Lastschriften auf meinem Bankkonto, die Führung des Kontos, dem Bankrechner. Ich gehe daher davon aus daß ich, zumindest wenn ich ins Online-Banking schaue, oder am Geldautomaten Geld ziehe oder den Stand abfrage realtime angezeigt bekomme wie mein Kontostand ist.

Gru&SZlig;
 
(Maximilian Bähring)

Anlagen: nur in der Version per Brief (nicht per Fax) Nachweise


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15.05.2014 03:14

Maximilian Bähring

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Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstraße 91

D-10559 Berlin

Frankfurt a.M., den 15. Mai 2014

252 UJs 376/14 Staatsanwaltschaft Berlin

Sehr geehrte Frau Staatsanwältin Wißmann-Koch,

schon der Doppelname (das Verschieben des Verlust eines Namens auf die Kindergeneration weil Frauen nicht akzeptieren wollen des ?Geburtsnamens? verlustig zu gehen) läßt eine Feministin / Emanze und damit nicht Gutes (daß Männer nach den Buchstaben des Gesetzes behandelt würden) erwarten.

Am heutigen 15. Mai 2014 erreicht mich mit einfacher Post mit Frankierstempel vom 14. Mai 2014 Einstellungsbescheid mit Datum des 28. April 2014 eines Verfahrens gegen Unbekannt wegen des Verdachtes schwerer Körperverletzung. WHAT THE F*CK ? wovon reden Sie da?

Es gibt unter anderem eien Anzeige gegen Frau Maischberger deren Produktionfirma VincentTV in Berlin ansässig ist welche bei einer Sendung über ?Mord in der Familie? eine Gästeauswahl getroffen hatte die dem Zuschauer vorgaukelt alle geistig Behinderten seien automatisch auch Kindsmörder. So etwas ist gezielte Hetze und führt bei psychisch empfindsamen Gemütern die so ganz gezielt diffamiert werden durchaus eventuell auch mal zu einem provozierten Ausraster , das wäre dann das gezielte Herbeiführen einer psychischen Krankheit strafbar nach dem § 226 (1) 3 StGB in Form einer provo-zierten Gegenwehr. Genau wie ich Reaktion provoziere also ihr gegenwehren gegen den vom Doppel-namen her abgeleiteten pauschalen Vorwurff eine Sexistin zu sein den ich Ihnen weiter oben mache.

Ich muß Sie auch enttäuschen denn am 02. April 2014 habe ich definitiv keine Strafanzeige gegen unbekannt wegen Körperverletzung an ihr Haus gerichtet. Meinen Aufzeichnungen nach haben von diesem Tage meinen Schreibtisch verlassen: mehrere Einschreiben-Rückschein-Briefe an die Nato, den Internationalen Starfgerichtshof, das europäische Parlament und die OSZE in der ich der NATO im VERTEIDIGUNGS-Bürgerkriege nach Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz wegen Menschenrechts-verletzungen der Regierungen Merkel und Schröder einen Militärschlag gegen das Terror-Regime Merkel und deren Vasallen zu führen empfehle. Darüber hinaus ein Hinweisschreiben an die Staats-anwaltschaft in Frankfurt a.M. wegen möglicherweise Blutspuren die an einem Lichtschalter in unserem Hauseingang zu finden waren, ein Schreiben in Sachen Sorgerechtsauseinandersetzung (Aktenzeichen 3 UF 70/14) an das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. sowie ein Schreiben betitelt ?Menschenrechtsverbrechen § 1626a BGB Reform / Beihilfe zur Vertuschung? vom 26. März 2014 welches an diesem Tage an Sie gefaxt worden ist, Grund für die leicht verspätetete Fax-Sendung ist Geldmangel, ich lebe von H(artz)IV Leistungen und kann mir nur sehr begrenzt den Luxus von Schriftverkehr leisten. Was die Einschreiben von diesem Tage betrifft so muß ich berichten daß der Rückschein vom europäischen Parlament bis heute nicht hier eingegangen ist was mich davon ausgehen läßt daß der Brief möglicherweise abgefangen wurde. Ich bin auch schon mehrfach auf dem Wege zu Gericht (Amts-, Land- und Oberlandesgericht Frankfurt a.M sind von hier aus fußläufig zu erreichen) gewaltsam überfallen worden wohl beim Versuch Schreiben an das Gericht abzufangen.

(b.w.) ?/-2-
-2-

Am 07. Mai 2014 hatte ich mit Datum des 07. April 2014 zu oben genanntem Aktenzeichen Post von einem Herrn Staatsanwalt Sukale erhalten mit der Mitteilung das Verfahren werde eingestellt. Hier-gegen hatte ich unabhängig davon schon bei der Generalstaatsanwaltschaft in Berlin Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde eingereicht und anliegendes Schreiben verfasst.

Ich gehe dann mal davon aus daß diese Beschwerde schon in Bearbeitung bei der hierfür zuständigen Generalstaatsanwaltschaft in Berlin ? ihrem Chef ? ist und betrachte daher ihr Schreiben vom 28. April 2014, erst heute hier eingenganen weil es 14 Tage in ihrer Poststelle herumgelegen hat, hoffentlich nicht mit der ihnen durchaus zu unterstellenden Absicht der vorsätzlichen Begünstigung des Ablaufs eines Fristverlaufes für die Beschwerde ? hab ich alles schonmal, erlebt auch bei StaatsanwältInnen, als gegenstandlos.

Gru&SZlig;

(Maximilian Bähring)

Datum oben 28. April 2014, Datum des Frankierstempels: 14. Mai 2014, eingegangen 15. Mai 2014

++++

Maximilian Bähring
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vorab per Fax: +49 (0) 30 9015-2727

Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Elßholzstraße 30 - 33

D-10781 Berlin

Frankfurt a.M., den 15. Mai 2014

anbei Schreiben zu

ý Kenntnisnahme

und weiterer

þ Veranlassung

Gru&SZlig;

(Maximilian Bähring)

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Europäischer Gerichtshof beschließt das Recht auf Vergessen des Holocaust Internet Archives und von Anne Franks Facebook-Blog Tagebuch!

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrenheit_451

http://derstandard.at/1399507335631/EuGH-Google-muss-Links-zu-sensiblen-Daten-entfernen


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AngehAEngte Dokumente bitte sorgfAEltig lesen.
Please read attached docs CAREfully!

+++

Maximilian BAEhring
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Fax: +32 2 2846844

EuropAEisches Parlament / European Parliament Petitionsausschuß / Petitions Comittee 60, rue Wiertz / Wiertzstraat 60

B-1047 BrUEssel

Belgien

 

Frankfurt a.M., den 15. Mai 2014
Germany,     May 15th 2014


14. Mai 2014 - google ?vergisst? auf gerichtliche Anweisung hin / google ?forgets? by court decision 10. Mai 1933 Nazi - ?BUEcherverbrennung? / May, 10th 1933 ?Books are bunrt by Nazis!?


Beispiele/Samples: Anne Frank Diary facebook-Blog und/and Holocaust Archive.tar.gz

 
Gru&SZlig;

 
(Maximilian BAEhring)


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