06.06.2014 01:22

Maximilian Bähring
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D-60316 Frankfurt a.M.
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Maximilian Bähring  Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.

vorab per Fax: +49 /(0)69 / 1367 - 2924

Oberlandesgericht
Zeil 42

D-60313 Frankfurt a.M.

?

Maximilian Bähring  Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.

vorab per Fax: +49 /(0)69 / 1367 - 2100

Herrn   Oberstaatsanwalt
Dr. König              mittels
Genralstaatsanwaltschaft
Zeil 42

D-60313 Frankfurt a.M.

?

Frankfurt a.M., den 05. Juni 2014


3 Ws 546/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.


mir unbekanntes Verfahren - welche Strafsache GEGEN mich verdammt nochmal?

3 RWs 470/14 Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M.
992 BS 7/13 Amtsgericht Frankfurt a.M.?

Hiermit ersatte ich Strafanzeige gegen die Justizangestellte Dwight und Staatswanwältin Böttinger!

Es besteht der mehr als hinreichende Tatverdacht daß seitens der Staatsanwaltschaft gezielt Akten ?frisiert? werden. Denn: Heute am 06. Juni 2014 erreicht mich mittags mit einfacher Post ein An-schreiben des Oberlandesgerichtes Frankfurt a.M. in Sachen 3 Ws 546/14 ? ein mir gänzlich un-bekannter Vorgang ? mit der Bitte zu einer mit gleicher Post zugesandten Abschrift eines Antrags
auf Abweisung sofortiger Beschwerde der Generalstaatsanwalstchaft Frankfurt a.M. datierend vom
02. Juni 2014 Stellung zu nehmen. Jetzt kommts: Das Schreiben was sich mit im Umschlag befindet gehört zu einem Verfahren 3 RWs 470/14 von dem ich ebenfalls erstmals Kenntnis erhalte und dieses gehört (erkennbar lediglich am Vermerk ?1 Bd. Akten 992 Bs 7/13? im Anschriftenfeld) zum Wider-spruch gegen eine Privatklagesache.

Ansonsten ist mir nur das Verfahren 3 Ws 1170/13 Oberlandesgericht Frankfurt aM. bekannt, die Untätigkeitsbeschwerde 3 RWs 1080/13 Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M. betreffend die sich deshalb erledigt hat weil die Hauptsache durch Ablehnung der Verfahrenseröffnung bei gleichzeitiger Entschädigung meiner Person erledigt worden war.

Ich gehe daher stark davon aus daß es sich um meine Privatklagesache gegen Beamte handelt die ebenfalls anhängig ist. In dieser nehme ich im Übrigen wie folgt Stellung: Es wurde nicht nur Post unterschlagen und absichtlich falsch adressiert um mir Nachteil zuzufügen, nein in Privatklagesache 992 Bs 7/13 Amtsgericht Frankfurt a.M. geht es darum daß mich Polizeibeamte ?verprügelt? haben.

Das habe ich auch strafangezeigt aber auf meine schriftlichen  Anzeigen hin ist nichts geschehen und sowohl die Polizei als auch die Staatsanwaltschaft hatten trotz mehrfacher Aufforderung nicht mitteilen wollen ob Ermittlungen gegen die ?prügelnden Beamten? eingeleitet wurden oder nicht.

Daraufhin habe ich sicherheitshalber den Weg der Privatklage beschritten und mit dieser Angelegen-heit befassten Richter Pulch gebeten von seiner Seite aus nachzuforschen inwieweit Dienstaufsicht oder Behörden von sich aus tätig zu werden gedenken damit meien Privatklagesache nicht parallel zu öffentlicher Klage läuft und dann aufgrund Doppelbestrafungsverbotes eingestellt werden müßte.

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Statt sich hierum zu kümmern sandte mir der rotzfreche Richter Pulch erstmal ? ohne sich vor Gebührenerhebung über meien Vermögenssituation als H(artz)IV Empfänger zu informieren die
mir wohl kostenfreien Zugang zu Gerichten ermöglicht und zwar obendrein noch teils mit zusatz-kostenpflichtiger Zustellung durch den Gerichtsvollzieher zwei Kostenbescheide für einmal einen von ihm begehrte Gerichtskostenvorschuß sowie ein anderes Mal Gebühren für aufgrund seiner eigenen Untätigkeit erfolgten Verfahrenseinstellung, weil er eben nicht wie höflich gebeten nachgeforscht hatte inwieweit die Staatsanwaltschaft bereits tätig sei und ich einreichen vollständiger Privat-Klagschrift hiervon abhängig machen muß. Es besteht in diesem Zusammenhange dringender Tatverdacht der Korruption /des Amstmiss-brauches ? wahrscheinlich will der Richter die prügelnden Beamten vor Strafverfolgung und möglicher-weise Jobverlust schützen, immerhin ist in der Sache die Beweislast gegen die Beamten mehr als erdrückend. Und da wird mit den Anschriften getrickst ist ja nicht das ersta mal, so wurden in jüngerer Vergangen-heit ganze Wahlen manipuliert.

Ich habe jedenfalls auf seien Unsinnigen kostenbescheide hin das Amtsgericht ? Betreuungsgericht - gebeten die Zurechnunsgfähigkeit dieses Herrn ? insbesondere was ein Richteramt angeht ? einer ein-gehenden Prüfung zu unterziehen.

Nun wurde mir mitgeteilt ich hätte nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt ? natürlich weil ich die seitens der Justiz unterschlagene ? das ist zweifelsfrei nachweisbar - Post gar nicht vorliegen hatte. Das ganze mit Schreiben des Landgerichtes Aktenzeichen 5/4 Qs 23/14 Landgericht Frankfurt a.M. (Vorinstanz 992 B7/13 Amtsgericht Frankfurt a.M.). vom 30. April 2014.

DAS HEISST: DIE JUSTIZ LÄSST IN IHREM EIGENEN SCHLAMPLADEN DIE POST LIEGEN BIS
DIE EINSPRUCHSFRISTEN ABGELAUFEN SIND UND ERKLÄRT DANN MAN KÖNNE NUN NICHT MEHR IN NÄCHSTER INSTANZ RECHTSMITTEL EINLEGEN WEIL- UND HIER WIRD ES KRIMINELL, DENN NUN WIRD DIE SCHULD FÜRS JUSTIZVERSAGEN DEM JUSTIZOPFER IN DIE SCHUHE GESCHOBEN, DIESES NÄMLICH ? TATSÄCHLICH MANGELS KENNTNIS ODER VORLIEGEN EINER EINSPRUCHSFÄHIGEN ENTSCHEIDUNG  -SCHULDHAFT VERSÄUMT HÄTTE FRISTGERECHT- EINSPRUCH EINZULEGEN. ES WIRD ZUDEM SEITENS DES LANDGERICHTES EINFACH BEHAUPTET IHM WÄRE ENTSCHEIDUNG BEKANTGEMACHT WORDEN WAS ÜEBRHAUPT NICHT STIMMT. GLATTE LÜGE! IM ÜBRIGEN DEREN NACHWEISPFLICHT.

Ich beantrage daher ? so dem nicht bereist öffentliche Klage oder Amts- oder staatsnwaltliches Ermittlungsverfahren entgegensteht ? Wiederaufnahme der Privtaklagesache sowie Rücknahme der Entscheidung hinsichtlich ominöser Kostenvorschüße.

Anfechtbare Kostenentscheide liegen gar nicht vor, nur ominöse Rechnungen. Staatsanwaltschaft warnt mit Aushang übrigens vor gefälschten Gerichtskostenrechnungen die im Umlauf seien.
Ich beantrage zudem aus gegebenem Anlaß Justizangestellte Dwigth und Staatsanwältin Böttinger psychiatrisch auf ihre Zurechnunsgfähigkeit hin untersuchen zu lassen weil es für die Öffentlichkeit geradezu gemeingefährlich ist wenn ordentliche Gerichstverfahren dadurch behindert werden daß man seitens der zuständigen Stellen noch nichteinmal fähig ist Aktenzeichen richtig zuzuordnen.

Seit 2001 bauen Gerichte ? auf gut Deutsch gesagt ? nichts als Scheiße und seit 1998 weigert sich eine durch und durch korrupte Polizei sogar bei schwersten Straftaten wie Mordversuchen einfach mal tätig zu werden. Ich sehe echt langsam keinen anderen Ausweg mehr als die Nato einmarschieren zu lassen und den Notstand auszurufen um das dumme, korrupte Gesindel bei der Justiz aus den Ämtern zu jagen. Die BRD unter Alliierter Militärbesazung prima funktioniert.

Gruß
 
(Maximilian Bähring)


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