14.01.2015 11:56
EGMR-Menschrechtsklage / Verfassunsgbeschwerde


 

Verfassungsbewschwerde ist raus. Vor dem BverfG herrscht keine Anwaltspflicht. Ich habe Ihnen angeboten das Mandat zu übernehmen. Abgesehen davon habe ich gegenüber dem EGMR angekündigt Klage zu erheben. Mir macht allein ihre problematische Eisntellun gegepber Reiki zus haffen.

Aus eienr eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit gemeinsamer Wohnung ging am 19.09.2000 due Tochter Tabea-Lara des Vaers und Klägers Maximililan Bähring hervor. Kurz vor der Geburt kam es zum Streit darüber daß die Mutter das Kind mittels Reiki, das ist eine nicht anerekannte pseudomedizinsiche Heilmethode, zur Welt bringen wollte satt Schulmedizinsich und so eienr erhöhten gefährdung aussetzen wollte. Hintergrund hierfür istd aß die Mutter der Kidnesmutter einen esoterische Sekten-Zrikel der wie ein Schneeblllsystem aufgbeuat ist betreibt bei dem gegen Barzahlungen aller mögliche esotersiche Schwachsinn unfugg getrieben wird, von Tarot-Karten bis hin zur Heilung von unheilbaren Krkanheiten wie Krebs per Handauflegen gegen Vorkasse. Die Kidnesmutter ist daraufhin aus der egemeisnamen Wohnung ausgezogen und unter der Faslchangabe sie sei bei ihrer Schwetser eingzogen zu Ihrer Mutter in die Räumlichkeitend er Skete gezogen.

In der Folge hat sie dann versucht die Angabe der Vaterschaft in der Geburtsurkunde rechtswirksam zu unterrdücken nachdem sie aber gelichzeitig vorher versucht hatte an das nicht uenrhbeliche Vermögen der Kidnesgroßeltern väterlicherseits per Unterhaltsfrderung aus vaterschaftsvermutung hin zu gelangen. Hierzu hat sie versucht unter dem falschvorwurf der Kidnesvater würde Drogen nehemn idesen in eien anstalt einweisenzu lassen und über ihn so eine rehtliche Vormundscahft zu errichten. Es besteht der mehr als dringende Tatverdacht daß vermögen der Kidnesväterlichen Familie (Anteiel an der Firma des Kidnesvaters, 5% Anteil an der wolfram Bergbau in österreich die auch die israelische Rüstungsindustrie beliefert) der Reiki-Sekte einverleibt werden sollte.

Im verfahren 9F 104/01 KI Amstegricht Bad Homburg und 3 WF 174/01 Oberlandesericht Frankfurt a.M. hat der Kläger und Kindesvater daraufhin ? der versuchten Unterhalsforderung auf vaterscaftsvermutung hin ? in eienm über einem jahr daurenden verafhren die gerichtliche Zwangsvorführung der Kindesmutter zu einem Vaterschaftstest erwirken können womit das Kind dann de jure als seines galt udn er auf Umgasgrecht kalgen konnte. Von eienr Klage auf Entzug des Sorgerchtes der kindesmutter aht er abgesehen und sattedessen versucht mit anderen Vätern die Reform des § 1626a BGB vornazutreiben.
Der Kidnesvater udn Kläger hat niemals versucht der Kidnesmutter das sSorgerecht gänzlich zu  netziehen.

Anläßlich des nun folgenden Umgasnverafhren 9F 434/02 UG desssen prozessuale Voraussetzung die langwierige Klärung der Vatershcfatfrage per DNA_Test duch vershculden von Kidesmutter schleppender verahrensfürhung von Jugednamt udn Gericht gewesen war ordnete ein Richter Umgang einstweilig und telefonsich an nachdem dei Kidnesmutter nicht zu eiem vermittlungsgesprächd es Jugendmates erschienen war so wie sei bisher schlicht dn ergreifend sich um keierelic belange des Kidnes gekpümmert ahztte. Jugendamt und Polizei weigerten sich eine socl vorläufigen Entscheidung zu volstrecken.

Die Kidnesmutter schrieb dann dem gericht 15 eng mit der Mashcien ebschireben Seiten nach denen der vater Drogenabhängig sei. Abegshen davon hat sie das von ihren Anwälten in die Bürogemeisnchaft das Unternehemsn des Kindesvaters schicken lassen, eienr otgesourcten EDV-Abteilung die ihr Sekreatriat mit dem größten Kinden aund andere geslslchafter udn finazier teilte. Die Mitgeselslchafter stiegen daraufhin aus der Gesellschaft aus, das Unternehmen gin der Difamierungun und Fejhlvorwürfe der kidnesmutetr wegen pleite. Mherfach evrsuchte an mir in dieser zeit Drioge unzeterszchiene um den  Fehlvorwürfe der Kindesmutter Gehalt zu verleihen. Mehrfahc sandte die Kidnesmutter dem Vater verleumdenderweise Krnakenwagen udn Orgdungsämter zur feststellung von Drogennahme vor dei Tür. Ich wurdet stelelnweise merere Wochen fetsgehalten um irgendwelche Droegtetstw zu amchen die allesam negativ ausfielen. Als 2012 emate wider versuchten mir auf eienn soclhes gespinnerten Anwurf hin meien grundechte zu  entziehen habe ich micht notgwehrt, ich und drei ebamte wurdne verlefzte. Cih wurd indesme Zusammenhang gefoltert udn durch medikamentengabe ohen Diagnose vergiftet. Man hat evrsucht mcih zu nötigen Erkläruingen zu unetsrchreiben die mir im Sorgerchtsvefahren hidnerlich gewesen wären.

Deisen Erpressungen wegen haben ich schon Ende 2002 den antrag auf Umgsnagsregelung zurückgezoen und ab 2003 darauf gewartet daß der Budnestag den §1262a BGB ändert, der bereits 2003 für verafssungswidrog erklärt worden ar. Das Gestzgebungsvefahren solle ja bis zum 31.12.2003 abgeschlossen sein. An die vom Budnesverfassungericht gesetzte Frist hat sich aber der Bundestag nicht gehlten. Erst nachdem 2007 (Görgülü) udn 2009 die Budnesrepublik Deutschlad erfolgreich auf Menschrechtsverletzung vor dem Eourpäischen gerichthof für Menschrecht gezrrt worden wra nahmen dei ?Schläfer? im Budnetag sich der Reform des §1626a BGB an die dann erst am 19.03.2013 in Kraft trat. Andeisem tag hat der kidnesvater gaklagt.

In der gnazen zeit hat die kidnesmuttter den Umagng durch Erpressung/Nötigung vereitelt. Der Kidesvater hat seizt 14 lediglich die unvershcämte Auskunft de gerichtes ad homburge rhalten dem kidn gehe es gut, es bekomme schließlich Rieki-Behanldungen.

Unetr dem zynischen Hiwneis ES SEI NUN ZUVILE ZEIT INS LAND GEGANGEN; DAS KIDN KENNE DEN VATER NICHT hat das OLG schlußendlich aabgelehnt dem avter das gemeinsame sorgerecht hisl-7eratzweise eintelsorgercht zu erteilen udn zwar

Unter der prämisse der vater sei möglicherweis geistig behidnert und müsse deshalb, weile r szusagen im rollstuihl sitz ? vor dem gestz benachteiligt wrden, abgehsen davon daß er banchteiliget werden muß wel e4r als vater der midnewretige Letrenteil ist.

Das verstößt gegen so ziemlich jedes Grundrecht und Menshcrecht. Auf ejden Fall das natürliche Elternrecht, die menschenwürde (behidnerte bekommen kein Sorgercht), die Gelcuiherechtigung wegen des geschlechtes, das echt auf einfaires verafren in dem ich nicht etwa nachweisene muß gesund zu sein nur weil mich die geneparte außerprozessoal
(Mißbaruch des §10 HFEG) vom ordnungsamt zusmmenshclägen läßt um ein psychitrsiche Gutachten zu erzwingen mit dem dann mein vermögen unter Zwnagsverwlatung DERS EKTE egstellt werdne soll.




 

 

14.01.2015 02:29

Wanduhren Polnsiche: Wie können die Wanderarbeiter nur so verdammt billig anbieten? Wegn der als Hotels zeckentfremdeten Wohnungen so daß der Wohnraum für einheimische unbezahlbar wird.
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Ob ich 80 oder 570 Euro unterjunfstkosten bezahle die ich im Arbeitslohn wieder reinholen muß macht einen Unterschied Deshalb gehen die ganzen ortsansässigen deutschen Handwerksbetreibe pleite!

Wie sieht die Situation in der EDV aus?

Ein Glück daß Systemadministratoren, Programmierer etc. auch von Indine aus arbeiten könnten. Da können deutsche Informtaikstudenten dann ihre REMOTE-HANDS https://www.cbxnet.de/rh.html vermieten weil sonst jedermann auf Computerinder zurückgreift und in Deutschland nicht mehr ausgebildet wird, weil die Leistung bei Lohndumpern ohne vernünfuige Sozialsysteme im Drittwelt-Ausland ja billiger eingekauft werden kann. Geht ein system runter rauchtd er aallerdings 14 stunden Flugzeit von New Dehli bis Frankfurt. Und je nach Zeitfenster wird sowas bei traiflohn richtig teuer. Baustellen auf Datenautobahnen werden deshalb oftmals in der ?Hauptfereinzeit? eröffnet.


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14.01.2015 05:59

Religionsfreiheit bedeutet
vor allem daß man als Christ in Territorien fremder Religionen wildernd missionieren  darf


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14.01.2015 06:26

https://www.zentral-bank.eu/20150114-1910-ecb-zdf.tv-heute.jpg

Net-Size in IPv4 (greater is better)!

European Central Bank. 1.536
Maximilian Baehring: 512


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