30.05.2015 03:52

Jetzt wäre ein guter Zeitpunkt die Freundin des Würger, die ? nachdem
mir Hausverwalter Mi. Ko. gesagt hatte der Besitzer Mi. Ra. hätte
diese gekündigt gehabt und diese wohne nicht mehr hier, eine Fehlinformation
wie sich neulich - Siehe heirzu auch meien Onlienanzeige vom 01. April
2015 um 20:45 Uhr - herausstellte, wieder heir wohnt, zum Erwürgervesuch
einzuvernehmen. Der Zeitpunkt ist deshalb gut weil Sie mir eben auf dem
Flur begegnet ist.

Sie war es die seinerzeit ihren Freund/Untermieter ?Andrea? von mir
wegzerrte nachdem dieser mich minutenlang gewürgt/stranguliert hatte.
Sollte Sie nicht aussagen wollen erstatte ich Strafanzeige wegen Beihilfe zum
versuchten Totschlag. Sie hat jetzt nicht mehr rote, sie hat jetzt
schwarze schulterlange Haare.


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