15.04.2016 06:12

Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a.M.

15. April 2016

Maximilian Bähring - Hölderlinstraße 4 ? D-60316 Frankfurt a.M.

Einschreiben Einwurf

Amtsgericht
Auf der Steinkaut 10-12
61352 Bad Homburg


92 F 360/16 EA SO Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
Sorgerecht für meine Tochter Tabea-Lara Riek geboren 19.09.2000

Soeben, 19. erreicht mich per TNT-Briefpost, ausweislich des Frankierstempels abgesandt am 14. und versehen mit Begleitschreiben vom selben Tage Beschluss vom Amtsgericht datiert auf den 13. April 2016.

Weder gibt es eine Verfahrensordnung namens ?stopp? (Seite 1 des Beschlusses vom 13. April 2016
letzte Zeile) noch ein OLB (Seite 2 zweite Zeile).

Wenn ich in einen Antrag hinsichtlich einer Einstweiligen Anordnung direkt mit hineinschreibe wer nicht über Ihn befinden soll weil möglicherweise Befangenheitsgründe vorliegen wäre es ? wenn man das Verfahren hätte beschleunigen wollen ? am einfachsten gewesen Sache einem Richter zur Entscheidung vorzulegen der nicht genannt war statt langwierig zunächst über Befangenheitsanträge zu befinden.

Mir, dem in 9F 104/01 KI Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe über das komplette erste Lebensjahr meines Kindes hinweg, der Kontakt zu diesem vereitelt worden war weil ein seniler Richter Dr. Walter anscheinend nicht wusste daß man DNA-Vaterschaftstests minimalinvasiv mit Speichelprobe statt mittels Blutentnahme durchführen kann was keinerlei Beeinträchtigung des Kindes (das zu klein sei für eine Blutentnahme) zur Folge hat, werfen Sie Verzögerung vor? Ein Vaterschaftstest der notwendig geworden war weil irgendjemand der Kindesmutter, die mich als Vater angab (woraufhin ich Vaterschaft anerkannte § 1592 (2) BGB) geraten hatte einfach gegenzeichnende Unterschrift nach § 1595 BGB zu verweigern damit das Kind de jure keinen Vater habe und ich keine Umgangsrechte einklagen könne. Nachdem ich das Umgangsverfahrenshindernis dann beseitigt hatte spielte der gegnerische Winkeladvokat auf Zeit hinsichtlich Rechtsmittelfristen.

In 9F 434/02 UG des Beschlusses reichte ich Antrag auf Erlass einstweiliger Anordnung von Umgang ein. Fast auf den Tag genau ein halbes Jahr ließen sich Dr. Walter und Richterin Leichthammer Zeit (in der ich Dienst-aufsichts-beschwerde beim hessichen Minister der justiz. Dr. C. Wagner einreichte) bis sie die Sache mündlich verhandeln wollten. Hierbei überzog die Kindesmutter mich mit 15 Seiten eklehaftester Denunziationen.
Ihr Anwalt ließ mir per OFFENEM BRIEF ins Sekretariat unserer Bürogemeinschaft zustellen ich solle mich psychiatrisch begutachten lassen, nähme Drogen, hätte Steuerprobleme, etc.Aufgrund dieses Kübels Jauche den ,meien Ex über mich ausschüttete der mich und meine Mitarbeiter und Geschäftspartner und das Unternehmen existentiell bedrohten und eine Erpressung darstellen der Form: ?wenn Du als Vater Umgangs ? oder Sorgerechte geltend machst zerstöre ich Deine Existenz? habe ich mich epressen lassen die Sache nicht weiter zu verfolgen.

Außerdem war damals die Rechtslage so daß noch kein gemeinsames Sorgerecht für unverheiratete Väter möglich war ohne Zustimmung der Kindesmutter.

Egal wie sich meine Ex mir gegenüber verhalten hat so hatte ich doch darauf geachtet dem Kind seinen anderen Elternteil nicht zu nehmen und daher auf Verfahren nach § 1666 BGB ff. verzichtet. Erst im Zuge der Verfahren die später unter 92 F 493/13 SO Amtsgericht Bad Homburg geführt wurden wurde ersichtlich daß die Mutter das Kind so weit entfremdet hat und auch weiterhin so unkkooperativ ist, daß ich diese Strategie geändert habe. Dazu bewogen mich auch die Vorkommnisse um mytseriöse Todes-fälle im (BDSM) Umfeld der Kindesmutter (Mojschewitsch), der Sekte welcher Sie angehört und die Veröffentlichung eines weiteren Sektenopfer-Berichtes in Buchform.

Das Kind leidet nicht nur am ?Stockholm Syndrom?, nein es ist auch druch das praktizeren von ?Reiki?
? die Schneeballsystem-Sekte - auf das extremste und auch akut gefährdet.

Ich habe nicht einen einzigen Tag unnötig verstreichen lassen. Sollten jemals Termine verschoben worden sein, dann von Dr. jur. Peter Finger meinem total unfähigen Anwalt und seinen Vorgängern, Agenor Perpeliz und Dr. Stephan Wetzel. Würden Sie in den Mai 2000 zurückgehen könnten Rechts-anwalt Dr. Sieg ebenso wie das Jugendamt bezeugen daß ich mich bereits vor der Geburt des Kindes nach Möglichkeiten erkundigt hatte ein gemeinsames Sorgerecht zu erlangen.

Ein durch und durch sexistisches Gericht (Väter sind zum Geld ranschaffen da und haben in der Erziehung die Fresse zu halten), der Gesetzgeber mit seinem langatmigen Änderungsverfahren des
§ 1626a BGB und die Polizei die keine einstweilige Anordnung des Richters Dr. Knauth durchsetzen wollte, haben mit ihrem über ein jahrlangen hinziehen der beiden Verfahren dafür gesorgt daß ich das komplette Aufwachsen meines Kindes verpassen musste: erste Worte, erstes krabbeln , erste Schritte, ?

MIR VERSÄUMNISSE ODER VERZÖGERUNGEN VORZUWERFEN IST EIEN UNGLAUBLICHE FRECHHEIT

Die ich mir auch nicht bieten lasse. Ich ersatte Gegen Sie Richterin Schramm und Richterin Körner Strafanzeige wegen neuerlicher Rechtsbeugung. Ich werde gegen Sie Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.

Und ich werde ihren eingangs benannten Beschluss per sofortiger Beschwerde anfechten.

Gru&SZlig;

Maximilian Bähring
~~~

Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a.M.

15. April 2016

Maximilian Bähring - Hölderlinstraße 4 ? D-60316 Frankfurt a.M.
Einschreiben Einwurf
Oberlandesgericht
Zeil 42
60313 Frankfurt a.M.

92 F 360/16 EA SO Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
Sorgerecht für meine Tochter Tabea-Lara Riek geboren 19.09.2000

hiermit lege ich on vorgenannter Sache gegen ablehenden Beschluss
(umseitig in Kopie) meines Ablehungsgesuches das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde  ein. Die Begründung entnehmen sie bitte meinem Schreiben an dasAmtsgericht mit heutigem Datum.

Gru&SZlig;
Maximilian Bähring

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Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a.M.

15. April 2016

Maximilian Bähring - Hölderlinstraße 4 ? D-60316 Frankfurt a.M.

Polizeipräsidium Westhessen
Saalburgstraße 116
61350 Bad Homburg v.d.Höhe

92 F 360/16 EA SO Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
Sorgerecht für meine Tochter Tabea-Lara Riek geboren 19.09.2000

hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen Richterin Körner sowie Richterin Schramm wegen  Rechtsbeugung in mehreren Fällen insbesondere durch unnötige Verfahrenverzögerungen.

Durch das benennen nicht existierender Verfahrensordnungen wie

?alternative ZPO?

oder hier:

?stopp?

Und das Erfinden von Gerichtsinstanzen wie dem

?OLB?

versucht  Sie aus sexistsichen, Männer = Väter dirkrimierenden Motiven heraus
Sorgerechtsantragssteller in den Wahnsinn zu treiben (Beweis: umseitig).

Gru&SZlig;

Maximilian Bähring


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Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a.M.

15. April 2016

Maximilian Bähring - Hölderlinstraße 4 ? D-60316 Frankfurt a.M.

persönlich

Frau Kühne-Hörmann
Ministerin der Justiz
des Landes Hessen
Luisenstraße 13
65185 Wiesbaden


Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richterinnen Körner und Schramm

9 F 104/01 KI, 9F 434/02 UG, 9F 493/12 SO und 92 F 360/16 EA SO jeweils
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe betreffend Vaterschaft, Umgangs- und Sorgerecht für meine Tochter Tabea-Lara Riek geboren 19.09.2000


Sehr geehrte Frau Ministerin Kühne-Hörmann!

hiermit beschwere ich mich über die rechtsbeugenden sexistischen Richterinnen und Richter des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d. Höhe (die des 3. Familiensenates des OLG Frankfurt a.M. stehen  diesen in nichts nach) und zwar nicht das erste mal.

Ich verweise auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 10. Juli 2002 sowie vom 24. Februar 2003 (damals noch bei Herrn Minister Dr. Wagner)!

Wegen permanenter Verfahrenverschleppung sehe ich mein Kind seit 15½ (in Worte: fünfzehneinhalb) Jahren nicht mehr

Aktuell halluziniert Richterin Schramm eine neue Verfahrensordnung namens ?stopp? herbei und erfindet eine Instanz namens ?OLB?.


Gru&SZlig;

Maximilian Bähring


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